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25.11.2011, von Hugo
  

Das Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts befasst es sich mit den Rechtsgrundsätzen von Ehe, Partnerschaft und Familie, sowie den gesetzlichen Regelungen der Vormundschaft und Pflegschaft. Die juristische Basis ist das Bürgerliche Gesetzbuch und das vierte Buch des BGB, dieses beeinhaltet das Familienrecht mit allen Belangen. Es ist ein weites Feld und jeder, der eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft schließen und eine Familie gründen möchte, wird damit zu tun haben. Das beginnt beim offiziellen Verlöbnis, bei der Eheschließung, dem ehelichen Güterrecht und dem Scheidungsrecht. Darüber hinaus gehört dazu das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Unterhaltsrecht, genauso wie die gesetzlichen Regelungen zu Adoption, Pflegschaft und zur rechtlichen Vertretung. Wie alle gesetzlichen Grundlagen unterliegt auch das Familienrecht einem ständigem Wandel, weil sich auch die Gesellschaft verändert. Als das BGB entstand, gab es zum Beispiel weder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften oder das Sorgerecht nicht ehelicher Väter für ihre Kinder. Auch beim Eherecht hat sich vieles geändert, wie beim Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich oder beim Unterhalt für Ehegatten.

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